Qualität Preise & Angebote Standorte Trainingsgelände Prospekte Newsletter Presse Tierschutz Links AGB Kontakt Impressum Datenschutz Sitemap

Prüfungsordnung


Prüfungsordnung für den Kompetenznachweis für den Hund (umgangssprachlich als Hundeführerschein bezeichnet) des Berufsfachverbandes der Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeuten und Tierverhaltenstherapeuten (BVFT)

Kompetenznachweis für den Hund (KNH-BVFT)
- der Hundeführerschein des BVFT


Allgemeine Organisation und Ziele der Kompetenzprüfung für den Hund

Der Kompetenznachweis für den Hund (KNH-BVFT) wurde auf der Grundlage der Erziehung von Hunden zu gesellschaftsfähigen Begleitern entwickelt. Spätestens nach den tragischen Beißvorfällen aus dem Jahr 2000 ist eine einheitliche Überprüfung von hundehaltenden Menschen und deren Hunden ein Wunsch der Allgemeinheit. Und sollte nach der Auffassung des BVFT bundeseinheitlich geregelt werden. Bisher wurden verschiedene Prüfungen vorgeschlagen wie z.B. Sachkundenachweise, Wesentests oder auch Hundeführerscheine.

Der Berufsfachverband der Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeuten und Tierverhaltenstherapeuten nachfolgend in der Kurzform als BVFT bezeichnet, möchte sich hiervon eindeutig abgrenzen und wird aus diesem Grund die Bezeichnung „Führerschein“ nicht verwenden. Dem sozialen Wesen des Hundes muss in unserer Gesellschaft endlich Rechnung getragen werden. Außerdem ist der BVFT der Meinung, dass die richtige Haltung und der daraus resultierende Umgang weit mehr als nur ein „führen“ eines Hundes in unserer menschlichen Gesellschaft sein muss. Denn ein tierschutzgerechter Umgang und eine empathische Haltung kann nicht durch einen „Führerschein“ dargestellt werden. Aus diesem Grund wurde der Kompetenznachweis für den Hund entwickelt.

Der KNH-BVFT soll den allen Mitgliedern der Gesellschaft Sicherheit geben und auch dem Hundehalter die Möglichkeit eröffnen die Alltagstauglichkeit und Ungefährlichkeit seines Hundes zu dokumentieren.

Um die Objektivität einer Prüfung zu gewährleisten stellt die betraute Geschäftsstelle sicher, dass der Prüfer zum Kompetenznachweis nicht in geschäftlicher und persönlicher Verbindung zum Prüfungsteilnehmer steht.

Aus diesem Grund wird die Prüfung des KNH-BVFT in unterschiedlichen Stufen angeboten:

Stufe 1 Kompetenznachweis für den Hund an der Leine
Die gesamte Prüfung findet an der Leine statt. Während der Verweilübung kann der Hund angebunden werden.

Stufe 2 Kompetenznachweis für den Hund im Freilauf
Alle Grundsignale müssen auch ohne Leine gezeigt werden. Während der Verweilübung darf der Hund nicht angebunden werden. Es sind die kommunalen Bestimmungen einzuhalten und es ist vor der Prüfung zu klären, ob in der Gemeinde genereller Leinzwang herrscht. Dies muss dem Prüfer und der Geschäftsstelle mitgeteilt werden, da sonst nur die Stufe 1 geprüft werden kann. Sonst sind Gebiete aufzusuchen, die einen Freilauf des Hundes ermöglichen.

Stufe 3 Kompetenznachweis für den alten und kranken Hund (physisch und psychisch – Trauma, schwerer Deprivationsschaden)
Notwendig ist ein Gesundheitszeugnis für den Hund. Die Verantwortung der Medikamentengabe trägt allein der jeweilige Teilnehmer für seinen Hund. Pausen können beantragt werden. Der Prüfer muss bei der Anmeldung schon über die Erkrankungen und zu erwartenden Probleme informiert werden.

Stufe 4 Kompetenznachweis für Menschen mit Handicaps und Hund
Alle Grundsignale müssen gezeigt werden. Individuelle Hilfengebung sind erlaubt müssen jedoch vorher beantragt werden.Der Prüfer muss über die Handicaps informiert sein. Pausen für eine Injektion, Pause für Nahrungsaufnahme müssen angegeben werden


Inhalte des Kompetenznachweises für den Hund

Die Prüfung des KNH-BVFT ist untergliedert in einen theoretischen, einen praktischen sowie mündlichen Prüfungsteil.

Im theoretischen Prüfungsteil muss der Hundehalter sein Wissen und seine Kompetenz im Umgang mit seinem Hund in der Gesellschaft darstellen. Dieser Nachweis wird nicht nur schriftlich überprüft sondern auch mündlich. Hier unterscheidet sich der KNH-BVFT eindeutig von allen anderen bisher angebotenen Nachweisen wie z.B. Hundeführerscheine. Es werden nicht einfach auswendig gelernte Fragen beantwortet, sondern vielmehr wirklich erlerntes Wissen abgefragt. Dies geschieht schriftlich wie mündlich.

Im praktischen Prüfungsteil wird das Hund/Mensch/Team typischen Alltagssituationen ausgesetzt. Hier muss das Team seine Anpassungsfähigkeit und Unbedenklichkeit darstellen. Allerdings können auch Hundehalter mit problematischen Hunden, durch weitreichendes Wissen, Handeln und souveränen Umgang eine Alltagstauglichkeit ablegen. Das Verhalten des Hundehalters in der Öffentlichkeit wird besonders bewertet.


Prüfungsinhalte und Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil. Das Bestehen der Theorie ist Voraussetzung für die Zulassung zum praktischen Prüfungsteil.


Der theoretische Prüfungsteil

Die Theorieprüfung ist für alle Prüfungsstufen gleich und ist unterteilt in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Der Prüfungsteilnehmer der Stufe 4 kann eine Prüfungserleichterung beantragen, die den zeitlichen Rahmen der Prüfung verlängert. Aus einem Fragepool von annähernd 350 Fragen werden per Zufallsverfahren die Prüfungsfragen gewählt. In der Prüfung müssen 40 Fragen teilweise im Multiple-Choice-Verfahren, aber auch im normalen Antwortverfahren beantwortet werden. Hierbei müssen 80 % richtig beantwortet werden. Die Prüfungsfragen kommen wahlweise aus allen zu prüfenden Bereichen und unterliegen der Kontrolle der Prüfer/Prüferinnen der Kompetenzprüfung für den Hund und dem Ausbildungsrat BVFT. Die Prüfungsergebnisse der Theoretischen Prüfung, schriftlich und mündlich, werden zusammengefasst und bilden das Gesamtergebnis des theoretischen Prüfungsteils.

Der prüfungsrelevante Fragenkatalog umfasst Inhalte aus den allgemeinen Wissensgebieten um Hundehaltung in Deutschland wie:

Haltung, Pflege und Gesundheit des Hundes.
Der Hund in der menschlichen Gesellschaft und Öffentlichkeit (Hund und Mensch).
Ethologisches Basiswissen als Voraussetzung für die Bedürfnisse des Hundes.
Ausdrucksverhalten des Hundes.
Lernverhalten des Hundes.
Der Hund und die Rechtssprechung sowie der Versicherungsschutz.

Für die Beantwortung des Fragebogens stehen dem Teilnehmer 60 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung sollte an ruhigem Ort z.B. Schulungsraum durchgeführt werden. Das Bestehen des theoretischen Prüfungsteils ist Voraussetzung für den praktischen Prüfungsteil der Kompetenzprüfung für den Hund. Nach der Prüfung können die Fragebögen eingesehen werden. Aufsicht führt der Prüfer. Die Prüfungsteile praktisch und theoretisch können zeitlich getrennt absolviert werden. Der bestandene theoretische Prüfungsteil ist ein Jahr gültig, danach muss er erneut absolviert werden.

Weiterhin wird die Theorie auch in einer mündlichen Prüfung abverlangt. Der Hundehalter wird aus allen Prüfungsbereichen von dem Prüfer mündlich und einzeln befragt. Die Prüfungsdauer umfasst mindestens 15 Minuten, jedoch höchstens 30 Minuten.


Der praktische Prüfungsteil

Im praktischen Prüfungsteil werden alle Signale überprüft, die ein Mensch/Hund/Team in der Öffentlichkeit umsetzen können muss um keine Belästigung für die Allgemeinheit darzustellen. Aus diesem Grund werden die Grundsignale in unterschiedlichen Ablenkungsstufen überprüft. Die Reihenfolge kann mit der ausrichtenden Hundeschule individuell abgesprochen werden, um so auf verschiedene Wetterverhältnisse reagieren zu können. Es müssen alle Umgebungen jedoch überprüft werden.


Prüfungssituationen

Ablenkungsarmes Umfeld, z.B. Hundeplatz, Waldweg.

Öffentliche Spazierwege bzw. Park- oder Grünanlagen, Freilaufgebiete.

Innenstadtbereich, z.B. Fußgängerzone. (Die Prüfungssituation Innenstadtbereich und Fußgängerzone finden in allen Prüfungsstufen stets mit angeleintem Hund statt).


Nicht Bestehen der praktischen Prüfung

Wenn das Halter-Hund-Team die praktische Prüfung nicht besteht, ist ein Mindestabstand von 4 Wochen bis zur Wiederholung einzuhalten.


Erlaubte Hilfemittel während der Prüfung

Der Einsatz von folgenden Hilfsmitteln ist erlaubt:

Fest verschnalltes Halsband oder Halsband mit Zugstopp so eingestellt, dass kein Würgen möglich ist.
Halti.
Brustgeschirr (Nicht mit Zugwirkung unter den Achseln).
Leine.
Pfeife.
Clicker.
Lob (Streicheln, Futter, Spielzeug).


Erklärung zu den Hilfsmitteln:

Behinderte Hundehalter und Halter von behinderten Hunden dürfen nach Absprache mit dem Prüfer weitere Hilfsmittel einsetzen. Der Einsatz von Futter, Clicker, Spielzeug/Spielen, Streicheln und Lob ist erlaubt. Diese Hilfsmittel müssen situationsangemessen verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, wenn in einer kritischen Situation mit einem Motivationsobjekt gearbeitet wird. Jedoch sind diese intensiven Hilfsmittel während den Übungen im ablenkungsarmen Gebiet nicht erlaubt.


Leinenführigkeit

Wenn der Hund in mehr als in einem Teil (ablenkungsarmer Bereich, Grünanlage, Stadt) durchgehend keine Leinenführigkeit zeigt, ist dies ein eindeutig eine nicht gezeigte Leistung. Aus diesem Grund kann die Prüfung nicht bestanden werden.


Anfassen durch eine fremde Person

Der Prüfling muss zeigen, dass er sicherstellen kann, dass eine fremde Person den Hund unter Signalkontrolle anfassen kann. Der Hund darf durch die fremde Person nicht bedroht und übertrieben bedrängt werden. Es ist eine Möglichkeit unter Zuhilfenahme eines Maulkorbes oder kurzen Fixierens diesen Prüfungsteil zu gewährleisten. Der Prüfer hat jedoch die Pflicht auf evtl. Besonderheiten des Hundes einzugehen und diesen Rechnung zu tragen, so dass der Chip z.B. gefahrlos abgelesen werden kann.


Alter des Prüflings

Der Prüfungsteilnehmer für den Kompetenznachweis muss volljährig sein.
Die gültigen Landesgesetze müssen in jedem Fall beachtet werden.
Mindestalter des Hundes: 12 Monate


Kosten der Prüfung bei Anmeldung

Pro Team (Mensch/Hund) für Theorie und Praxis alle Prüfungsstufen:
€ 75,00 zzgl. € 15,00 Prüfungsgebühr

Pro Team (Mensch/Hund) nur Praxis
€ 60,00 zzgl. € 15,00 Prüfungsgebühr

Pro Person/Prüfling nur Theorie
€ 15,00 zzgl. € 10,00 Prüfungsgebühr


Ergebnisse der Prüfung

Die Prüfungsergebnisse müssen mit Veranstalter und Adresse innerhalb von 14 Tagen auf dem Prüfungsformblatt eingetragen der Geschäftsstelle zugesandt werden. Nach Eingang der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der Gebühr an den Prüfer.


Haftung bei Prüfungen

Für etwaige Schäden des Prüfungsteilnehmers und dessen Hund oder Dritter haftet der Prüfer ausschließlich bei fahrlässiger oder grob fahrlässiger Handlungen.